Seiten

Samstag, 3. Dezember 2016

53. Demokratie und die Tücken des Wahlrechts

Aber ist die Demokratie per se überhaupt eine ideale Staatsform? Demokratie heißt von der Wortbedeutung her bekanntlich „Herrschaft des dēmos“ – des Staatsvolkes. Und wie kann man die Herrschaft eines Staatsvolkes am besten organisieren? - in dem man mit entsprechenden Machtmitteln ausgestattete Vertreter wählt, die jeweils einen Teil dieses „Staatsvolkes“ personell und programmatisch repräsentieren. Wer dabei die Mehrheit hat, bildet die Regierung – und die Mehrheit (bzw. die „Volksvertreter“) ermittelt man durch freie und geheime Wahlen. So die Theorie.

Nehmen wir das Mehrheitswahlrecht in seiner reinen Form, wie es beispielsweise 1987 nach Beendigung einer grausamen Militärdiktatur in Südkorea eingeführt wurde. Zur Wahl standen damals die drei Präsidentschaftskandidaten Roh Tae Woo (Demokratische Gerechtigkeitspartei), der spätere Friedensnobelpreisträger und koreanischer Staatspräsident Kim Dae Jung sowie Kim Young Sam, die beide die „Neue Koreanische Demokratische Partei“ repräsentierten – also zwei Liberale und ein erzkonservativer Militarist. Das Volk dürstete nach Freiheit, und zusammen erhielten deshalb die zwei liberalen Kandidaten fast zwei Drittel der Wählerstimmen. Der konservative Vertreter des Militärs blieb dagegen weit unter 50% - und doch holte er die Mehrheit. Ein Ergebnis, welches offensichtlich nicht Volkes Wille widerspiegelte, aber bei einem Mehrheitswahlrecht nun mal nicht auszuschließen ist. Was kam, ließ sich eigentlich leicht vorhersagen: Die unterlegene Opposition wetterte gegen diesen frechen „Wahlbetrug“ und forderte Neuwahlen. Radikale Studenten reagierten, wie üblich, mit gewalttätigen Protesten, welche wiederum, wie üblich, von der Polizei mit gewohnter Härte niedergeschlagen wurden. Und all diesen Schlamassel verursachte ein Wahlrecht, welches offenbar nur scheinbar gerecht ist. Dabei war mindestens seit 1785 bekannt, dass es keinerlei Wahlverfahren geben kann, mit dem sich der Wählerwille in einer wirklich repräsentativen Form von irgendeiner Partei umsetzen lässt. Und zwar aus rein logisch-mathematischen Gründen.

Was nicht im Buch steht...



Wahlrecht - Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen